„Der Übersetzer hat einen Eid dahin zu leisten, daß er die ... Übersetzungen und Beglaubigungen treu und gewissenhaft besorgen werde.“
GAGVoG
Alles, was Recht ist
Natürlich beschränkt sich unsere Tätigkeit nicht auf die reine Übersetzung Ihrer Schriftstücke. Ganz gleich, ob es sich um Verträge, Sitzungsprotokolle, standesamtliche Urkunden oder Zeugnisse, Führerscheine usw. handelt – wir sind als beeidigte Urkundenübersetzer berechtigt, den Übersetzungen unseren Stempel „aufzudrücken“.