„Der Übersetzer hat einen Eid dahin zu leisten, daß er die ... Übersetzungen und Beglaubigungen treu und gewissenhaft besorgen werde.“

GAGVoG

Alles, was Recht ist

Natürlich beschränkt sich unsere Tätigkeit nicht auf die reine Übersetzung Ihrer Schriftstücke. Ganz gleich, ob es sich um Verträge, Sitzungsprotokolle, standesamtliche Urkunden oder Zeugnisse, Führerscheine usw. handelt – wir sind als beeidigte Urkundenübersetzer berechtigt, den Übersetzungen unseren Stempel „aufzudrücken“.